Die Seilschaften der "Zugereisten" .......

Die Staatsanwaltschaft gibt sich auch mit dem neuerlichen Freispruch von Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand nicht zufrieden. Sie hat Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg eingelegt. Im vergangenen Jahr hatte bereits das Landgericht Halle Wiegand freigesprochen. Auch dagegen war die Staatsanwaltschaft vor den BGH gezogen und hatte eine Neuauflage des Prozesses erreicht. Wiegand wird Untreue vorgeworfen, weil er drei persönlichen Mitarbeitern zu hohe Gehälter zahlen soll.

Quelle: www.du-bist-halle.de, 15.10.2017