Bildserie: Sanierung des Hochwasserschutzdammes entlang der B 80

Fotos: Dr. W. Kelling



Quelle: MZ, 20.4.2017, S. 7





Der erste Bauabschnitt des Hochwasserschutzdammes nähert sich Angersdorf.

 

Fotos: Dr. W. Kelling






Neuer Deich am Gimritzer Damm: Behörden sprechen über weiteres Verfahren

26. Januar 2016 | Vermischtes | 4 Kommentare

Die Bauarbeiten am neuen Gimritzer Damm in Halle (Saale) ruhen. Im Mai vergangenen Jahres war ein Baustopp durch das Oberverwaltungsgericht erlassen worden. Ein Termin für den Weiterbau ist nicht in Sicht. Am Dienstag fand zunächst erst einmal der behördeninterne Scoping-Termin gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) statt.

Das Landesverwaltungsamt hat den Behörden nun mitgeteilt, welche Unterlagen benötigt werden. Sobald diese vollständig sind, kann die nötige Umweltverträglichkeitsprüfung gestartet werden. Weil dabei alle Vegetationsperioden der eventuell betroffenen Schutzgüter berücksichtigt werden müssen, ist eine Ermittlung in der Regel über die Dauer eines Jahres durchzuführen. In einem Jahr liegen also frühestens erste Ergebnisse dieser Prüfung vor. Danach kann erst weiter geplant werden.

In der Prüfung werden die Umweltauswirkungen des Vorhabens dargestellt und bewertet. Das Bewertungsergebnis wird bei der Entscheidung über das Deichbauvorhaben berücksichtigt. Bis der neue Deich gebaut wird, dauert es damit noch eine Weile.

Oberbürgermeister Bernd Wiegand hatte aber schon klargestellt, bei einem Hochwasser den begonnenen Deichbau als Notmaßnahme fortzuführen. Das Aufschütten würde vier Tage dauern.

Quelle: Internet, Hallespektrum, 28.1.2016

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500 Unterschriften für schnellen Bau des Gimritzer Damms überreicht

29. September 2015 | Vermischtes | 1 Kommentar

Seit Monaten kämpft eine Bürgerinitiative um einen schnellen Weiterbau des Gimritzer Damms. Doch weil das Land noch einmal neu plant, ist an einen schnellen Hochwasserschutz nicht zu denken.
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Am Dienstag hat die Initiative „Pro Deich“ nun 500 Unterschriften für einen schnellen Deichbau an Ministerpräsident Reiner Haseloff übergeben. Die Unterschriften wurden in einer nur fünf Stunden dauernden Aktion im Rahmen des Halle-Neustadt-Festes gesammelt. Sie dokumentieren die Besorgnis vieler Hallenser in Anbetracht der Stagnation der Baumaßnahmen zur Wiederherstellung des Hochwasserschutzes am Gimritzer Damm.

Der Ministerpräsident war sichtlich beeindruckt vom Engagement der Bürger und sicherte weitere Unterstützung seitens der Landesregierung zu. „Der Deich muss kommen und das so schnell wie möglich“, machte Haseloff den Ernst der Lage deutlich.

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Seit dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2013 verfügt Halle-Neustadt über keinen ausreichenden Hochwasserschutz. Im Katastrophenfall ist ein temporärer, provisorischer Deich geplant, der Halles größten Stadtteil schützen soll. Bei einem Hochwasser – ähnlich dem des Jahres 2013 – wären mehrere 10.000 Menschen direkt und indirekt betroffen. Die Schadenssummen könnten sich schnell auf mehrere 100 Mio. Euro kommunales und privates Vermögen belaufen. Der finanzielle Spielraum von Stadt und Land würde in der Folge weiter eingeschränkt.
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Seit 2014 sind gerichtliche Klagen anhängig, die einen Weiterbau des Deiches und damit den effizienten Hochwasserschutz verhindern. Auf die Frage, ob die angestrebte Gesetzesnovelle des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Hermann Onko Aeikens, auch rückwirkend zum Tragen kommen könnte, wollte Haseloff keine Aussage machen. Die Gesetzesnovelle hat eine Verfahrensbeschleunigung zum Ziel, wodurch DIN-gerechte Sanierungsmaßnahmen an Deichen auf der vorhandenen Trasse – auch, wenn sich der Trassenverlauf nur geringfügig ändert – keiner Planfeststellung und Plangenehmigung bedürfen. Dennoch machte der Ministerpräsident den versammelten Bürgern Mut: „Der Deich wird kommen, davon können Sie ausgehen“, so Haseloff abschließend.

  • Quelle: Internet, "Hallespektrum, 30.9.2015

Halle, 30. Juni 2015

 

 

Nach dem „Deichgipfel“ im Umweltministerium

Trotzt hoher Dringlichkeit: Noch mindestens drei weitere Jahre kein ausreichender Hochwasserschutz für Halles größten Stadtteil       

Der „Deichgipfel“ am 25. Juni 2015, zu dem Landesumweltminister Aeikens eingeladen hatte, hat leider nicht dazu geführt, dass für Halles größten Stadtteil Halle-Neustadt eine befriedigende Lösung zustande gekommen ist.                                        Die Verantwortlichen des Landes, das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und das Landesverwaltungsamt haben entschieden, sich dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zu beugen und  ein vollständiges Planfeststellungsverfahren zum Bau eines neuen Gimritzer Damms einzuleiten. Dadurch wird der neue Deich für Halle-Neustadt frühestens in drei Jahren stehen. Wir konnten diese Entscheidung lediglich zur Kenntnis nehmen.              

Die bisherigen intensiven Aktivitäten des Landes, insbesondere des Landesbetriebs für Hochwasserschutz, das Engagement unserer Initiative und vieler Halle-Neustädter  haben leider nicht zum Erfolg geführt. Es ist äußerst bedauerlich für die Bürger Halle-Neustadts, dass es zu dieser Entscheidung gekommen ist.

Es ist eigentlich ein Unding, dass in unserem Rechtssystem ein unzweifelhaft notwendiger und  ganz dringlicher Bau der einzig möglichen Hochwasserschutzanlage für einen   Stadtteil mit ca. 30.000 Einwohnern durch 7 Einzelklagen mit mehr als zweifelhaften Begründungen verhindert werden kann. Aber Notwendigkeit und Schutzziel des neuen Gimritzer Damms haben bei den Gerichtsentscheidungen leider überhaupt keine Rolle gespielt.

Obwohl es für den Bau des neuen Gimritzer Damms in der geplanten Höhe  keine Alternative gibt, muss nun aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wieder von vorn und völlig neu geplant werden.         Das kostet viel Zeit, zusätzliche Steuermittel  und zwingt die Stadt Halle dazu, einen neuen Katastrophenschutzplan aufzustellen. Da der alte Gimritzer Damm  keinen Schutz mehr bietet, muss  bei Gefahr durch ein nächstes Hochwasser zum Schutz des Stadtteils Neustadt in kurzer Zeit ein zusätzlicher gewaltiger Erdwall aufgeschüttet und befestigt werden. Wir können nur hoffen, dass das dann  überhaupt gelingt.

Aber wie wird es bis 2018 aussehen?

 

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Selbst Variantenvergleiche für die Linienführung, qualitativ beste Modellrechnungen auf Basis fundierter Daten für die Auswirkungen des Deichs, die Bereitstellung neuer Retentionsflächen oberhalb Halles oder auch die geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung auf Basis umfassender Studien werden die Kläger gegen die bisherigen Planungen nicht davon abhalten, erneut zu klagen. Denn, selbst  der Fakt, dass aufgrund der Hochwassersituation 2013 die Höhe des neuen Gimritzer Damms auf 79,0 NHN  festgelegt werden musste,  um den gesetzlichen Anforderungen eines  neuen 100-jährigen Hochwassers zu genügen, wurde, wie inzwischen bekannt wurde, vor dem Verwaltungsgericht beklagt. Ein in Kauf zu nehmendes Überlaufen eines zu niedrigen Gimritzer Damms, verbunden mit der Überflutung Halle-Neustadts  wird damit wohl vermutlich seitens der Kläger als hochwasserspiegelsenkende Maßnahme für Gut Gimritz oder den Sophienhafen angesehen. 

Es wird höchste Zeit, dass zukünftig verhindert wird, dass angebliche Verfahrensfehler oder auch schon einfach geäußerte Zweifel an fundierten Berechnungen und Planungen der Fachleute zu Verzögerungen derart wichtiger Bauvorhaben zum Schutz ganzer Stadteile führen. Wenn bestehende Gesetze dazu führen, dass zwingend und dringlich erforderliche Bauvorhaben zum Schutz tausender Menschen um Jahre verzögert werden können, selbst wenn es keine Benachteiligung der Kläger gibt, müssen sie schnellstens geändert werden.

Wir möchten unsere  Landesregierung und die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt aufrufen, schnellstens das geplante Gesetz zur Beschleunigung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren auf den Weg zu bringen, damit es noch in dieser  Legislaturperiode verabschiedet wird.     Eine erneute Blockade des Baus des neuen Gimritzer Damms durch künftige Klagen darf es nicht geben. Die unmittelbar nach dem Hochwasser 2013 abgegebenen Absichtserklärungen unserer Landespolitiker zur Schaffung eines  solchen Gesetzes bleiben sonst hohle Worte.

Der Hochwasserschutz für Halle-Neustadt darf nicht noch länger hinausgezögert werden!

 

Bürgerinitiative Pro Deich         Ansprechpartner Manfred Hinderer

                                                           E-Mail:  prodeich@gmx.de





Quelle: Internetseite des Landesbetriebes Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW)


vorhandenes Hochwasserschutzsystem

Die Saale vereinigt sich unmittelbar südlich von Halle mit der Weißen Elster und durchfließt das Stadtgebiet mit mehreren Verzweigungen. Ihre zwei Hauptarme sind die Strom- und die Elisabethsaale, von der die Wilde Saale im Bereich des Gimritzer Damms abzweigt.

Der in der ehemaligen Flussaue liegende Stadtteil Halle-Neustadt wäre ohne Schutzanlagen schon frühzeitig von Überschwemmungen bei einem Hochwasser der Saale betroffen. Um dies zu verhindern, wurden im Zuge der Errichtung des Stadtteiles in den 1950er Jahren zwei Deichanlagen gebaut bzw. verstärkt. Der Passendorfer Deich sichert den Gewässerabschnitt vom Bahndamm bis zur Magistrale, der Gimritzer Damm sichert das Gebiet nördlich der Magistrale bis zur Heideallee. Kommt es zum Versagen nur einer der beiden Schutzlinien sind im Extremfall nahezu die gesamte Bebauung des Stadtteiles bis zu den Parkanlagen am Carl-Schumann-Ring und das Neustadt-Centrum gefährdet.

Neben der Hochwassergefährdung ist der Stadtteil permanent von dem in der Aue natürlicherweise hohen Grundwasserspiegel betroffen. Um die Keller der Gebäude trocken zu halten, wird deshalb eine Brunnengalerie entlang der Straße „Gimritzer Damm“ kontinuierlich betrieben. Bei seltenen Hochwasserereignissen wird sie jedoch überlastet, so dass es zu Grundwasseraustritten und zur Überflutung von tief liegenden Gebäudeteilen kommt.

Überschwemmungsflächen der Saale (blau) und potenziell gefährdete Gebiete (orange)

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Vorhabensträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg
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Umwelt- und Naturschutz

Zur Bewertung der umwelterheblichen Auswirkungen des Vorhabens wurde entsprechend der aktuellen Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung (§§ 14 ff BNatSch) ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet. Er umfasst die schutzgutbezogene Bestandserhebung, die Darstellung und Bewertung des vorhabenbedingten Eingriffs und das Landschaftsplanerische Maßnahmekonzept.

Im Ergebnis der Untersuchungen wurden baubedingte (vorübergehende) und anlagebedingte (dauerhafte) Beeinträchtigungen des Bodens, des Wassers, der Biotope, der Fauna und des Landschaftsbilds durch die Errichtung der Hochwasserschutzanlage festgestellt und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. ihrer Kompensation entwickelt.

Die naturschutzfachliche Bewertung erfolgte in enger Abstimmung zur technischen Planung, so dass unnötige Eingriffe minimiert werden konnten. Es wurden Maßnahmen entwickelt, die sowohl zur ökologischen als auch zur optischen Aufwertung der Hochwasserschutzanlage und ihres unmittelbaren Umfeldes beitragen und ihre möglichst harmonische Einfügung in das Landschaftsbild der Saaleaue gewährleisten sollen. Vorgesehen sind die abschnittsweise Begrünung der Hochwasserschutzwand mit Rankengewächsen, die Anpflanzung von Büschen und Gehölzgruppen und die Anlage von temporären Vernässungsflächen im Vorland.

Maßnahmeplan des Landschaftspflegerischen Begleitplans

Maßnahmeplan des Landschaftspflegerischen Begleitplans

Aktuelles zum Vorhaben

Im Rahmen der Planung und Umsetzung des Projektes Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm finden Sie hier aktuelle Informationen zum Stand der Maßnahme und zu anstehenden Terminen.

 

  • Der Antrag auf Plangenehmigung wurde am 12.12.2013 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt.
  • Im Rahmen der öffentlichen Bürgerinformation lagen die eingereichten Planungsunterlagen vom 02.01.2014 bis zum 24.01.2014 im Technischen Rathaus der Stadt Halle/Saale aus. Hinweise und Anregungen zur Planung nahm das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Wasser entgegen.
  • Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte, im Sinne einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung, am 02. April 2014, 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Hochwasserschutzprojekt Gimritzer Damm durch.

 

Bekanntgabe des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 02.04.2014


Im Ergebniss der am 02.04.2014 durchgeführten Veranstaltung und zuvor stattgefundenen Gesprächen auch mit Bürgergruppen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 09.05.2014 eine überarbeitete Genehmigungsunterlage zum Neubau der Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm beim Landesverwaltungsamt Halle eingereicht.

Die während der Öffentlichkeitsveranstaltung bekannt gewordenen Bedenken, Hinweise und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger, die unmittelbar mit dem Bau der Hochwasserschutzanlage in Zusammenhang stehen, wurden in der nunmehr überarbeiteten Fassung der ausgelegten und vorgestellten Unterlagen in dem Umfang berücksichtigt, in dem eine Beeinträchtigung aus fachlicher Sicht als gegeben erscheint.

Dies betrifft vorrangig die bauliche Gestaltung der Anlage mit dem Ziel, Einschränkungen des Retentionsraumes weiter zu minimieren, Eingriffe in den Grundwasserhaushalt zu vermeiden, die Anlage ins Stadtbild noch besser einzupassen und eine Überfahrbarkeit der Anlage für Anwohner des Gutes Gimritz und für Rettungskräfte zu ermöglichen.

In vorgelegter Planung wurde als weitere wesentliche Forderung der Bürger die Modellierung des Hochwasserereignisses 2013 hinsichtlich der Auswirkungen der zur Umsetzung beantragten Planvariante auf Wasserstand und Fließgeschwindigkeit ergänzt. Zwischenzeitlich erfolgte eine Neubewertung der bislang gültigen HQ-Werte.

Der neu festgelegte HQ100-Wert wurde ebenfalls in die hydraulische Modellierung einbezogen und die Planung darauf hin angepasst.


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Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss

Zur Ermittlung der Auswirkungen der geplanten Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm auf die Hochabflussverhältnisse wurden zweidimensionale hydraulische Modellierungen für die Saale im Stadtgebiet Halle durchgeführt.

Der Modellierung liegt ein hochaufgelöstes digitales Geländemodell zugrunde, in welches alle verfügbaren Vermessungen der Bauwerke und der Fließgewässer integriert wurden. Das Modell stellt somit ein detailliertes Abbild der vorhandenen und der geplanten Situation dar.

Übersichtsdarstellung der Modellstruktur und des Modellnetzes im Bereich des Gimritzer Dammes

 
Detaildarstellung des Modellnetzes im Bereich der Saale und der Wilden Saale am Gut Gimritz
  Berechnet wurden sowohl die derzeitige Hochwassersituation als auch die Situation im geplanten Zustand mit einer vorgelagerten Hochwasserschutzanlage. Die Modellierung war Grundlage für die Optimierung der Trassierung und der Bauwerksgestaltung mit dem Ziel die Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss zu minimieren.

Die Berechnungen erfolgten für den Hochwasserabfluss HQ100, der statistisch betrachtet einmal in 100 Jahre in der Saale auftritt. Die Berechnungsergebnisse wurden in Form von Kartendarstellungen der Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten ausgewertet. Die Differenzen zwischen dem Istzustand und dem Planzustand sind zusätzlich in sogenannten Differenzenkarten veranschaulicht.

Die Ergebnisse der hydraulischen Modellierungen zeigen, dass der geplante Neubau der Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm keine wesentlichen Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss im Stadtgebiet Halle hat. Da das hoch liegende Gelände südlich des Festplatzes und die Eissporthalle schon im derzeitigen Zustand nicht durchströmt werden, kommt es durch die in der Vorzugslösung rückgezogene und schlanke Hochwasserschutzanlage nur zu einem geringen Verlust an Fließfläche. Diese wird durch den geplanten Geländeabtrag teilweise kompensiert. Lokale Veränderungen der Wasserspiegelhöhen und der Fließgeschwindigkeitsdifferenzen beschränken sich auf das unmittelbare Umfeld der geplanten Hochwasserschutzanlage. Nachteilige Auswirkungen auf die Ober-, An- und Unterlieger treten nicht auf.

Allgemein ist anzumerken, dass über den stark zugewachsenen Seitenarm der Wilden Saale nur ein geringer Abflussanteil abgeführt wird. Die Hauptströmung findet durch die Elisabethsaale statt, die durch das geplante Vorhaben nicht beeinflusst wird. 

Wassertiefen im Istzustand

 

Wassertiefen im Planzustand

 

 

Fließgeschwindigkeiten im Istzustand

 

Fließgeschwindigkeiten im Planzustand

 

Differenzen der Wasserspiegellagen zwischen Ist- und Planzustand

 

Differenzen der Fließgeschwindigkeiten zwischen Ist- und Planzustand

 


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Gedanken zum Hochwasser


Die Hochwasserstände der Jahre 1799, 1830 und 1845 wurden sowohl an der Mühlpforte in Halle als auch in der Passendorfer Kirche vermerkt. An diesen Marken kann man folgendes erkennen: O b w o h l  damals das Gebiet der heutigen Neustadt noch als Über flutungsfläche zur Verfügung stand, uberschritt das Hochwasser in der Altstadt Manneshöhe (1799).

Das ist doch der Beweis dafür, daß der Gimritzer Damm für die Hochwasserstände in der Altstadt keine nennenswerte Bedeutung hat. Das Nadelöhr Kröllwitz sorgt für Aufstau.

Die Altstadt ist nur zu schützen, indem man durch länderübergreifendes Hochwassermanagement die im Süden Halles ankommende Wassermenge reduziert.

Wer kann wollen, daß die halbe Neustadt zu einer Polderfläche wird?

Sieht man sich den Stadtplan von Halle an, so ist unschwer zu erkennen,  daß aus der „Bandstadt“ erst durch Neustadt eine „runde“ Stadt geworden ist.

Die Stadterweiterung in westliche Richtung war nur eine Frage der Zeit.

Die Ingenieurleistungen des 20. Jahrhunderts machten die Bebauung möglich,

 und im 21. Jahrhundert sollte es nicht mehr möglich sein, diese Schutzeinrichtungen zu modernisieren?

Wollen wir die Verhältnisse von 1799 wieder haben – obwohl das der Altstadt nicht helfen würde? Wollen wir durch wochenlang vor sich hindümpelnde Wassermassen nach einem Bruch des Deiches einen Sumpf vor den Toren der Altstadt erzeugen?

Fausts letzte Worte sollten uns zu denken geben:

„Ein Sumpf zieht am Gebirge hin,

verpestet alles schon Errungene.

Den faulen Pfuhl auch abzuziehen,

das Letzte wär das Höchsterrungene.

Gehört es nicht zu einer sinnvollen Stadtentwicklung, daß man dort baut, wo ein Hochwasserschutz großflächig möglich ist und nicht kleinteilig im Überflutungsgebiet?

 

H. Gärtner                                                               Halle, den 2.6.2015







Quelle: Mz, 20.5.2015









Überflutungsgebiet Halle-Neustadt