Brücke statt Ampel: B80-Kreuzung Nietleben wird umgebaut und entschärft

 

 

b80-nietleben

 

Die Kreuzung der B80 in Halle-Nietleben wird voraussichtlich ab 2018 umgestaltet. Dabei wird der komplette Knoten entschärft. Statt einer Ampelkreuzung wird der Knoten „planfrei gemacht“, die kreuzende Teutschenthaler Landstraße wird mit einer Brücke über die Bundesstraße geführt und durch Auf- und Abfahrten angebauten. Der Verkehr auf der Bundesstraße kann damit ungehindert rollen, bisher wird er an der Kreuzung aufgehalten. Es kam zudem bereits mehrfach zu schweren Unfällen.

 

Mit der Umgestaltung trage man dem erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung, so Uwe Langkammer von der Landesstraßenbaubehörde auf Nachfrage. Zudem diene die B80 als Hauptanschluss von Halle zur A143. Sobald die Autobahn komplett fertig ist, wird deshalb mit einer weiteren Verkehrszunahme gerechnet.

So soll die Kreuzung einmal aussehen

So soll die Kreuzung einmal aussehen


Noch im Dezember beginnen die Arbeiten die Vermessung sowie die notwendigen Bodenuntersuchungen für die Brückengründung, das Gebiet ist derzeit noch bewaldet. Voraussichtlich drei Monate sollen diese Arbeiten dauern, bevor die Ausführungsplanung beginnt. Auch müssen laut Langkammer Abstimmungen mit den Versorgungsunternehmen erfolgen, weil zahlreiche Leitungen umverlegt werden müssen. Zudem sollen 2017/18 die notwendigen Rodungsarbeiten beginnen. „Im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgt dann auch die Präzisierung der mit Sicherheit nicht einfachen Bauphasen und der damit verbundenen Verkehrsführung auf der B 80“, macht Langkammer deutlich. Geplant sei, 2018 zunächst die Brücke zu errichten. Mit einer Fertigstellung der gesamten Umgestaltung sei nicht vor 2020 zu rechnen. Die Behörde geht derzeit von Baukosten in Höhe von 4,8 Millionen Euro aus.

Mehr als 20.000 Fahrzeuge nutzen den Knoten täglich. Mit den Arbeiten wolle man mangelhafte Verkehrsverhältnisse, fehlende Fahrbeziehungen, fehlende Verkehrssicherheit und den mangelhaften Zustand der Verkehrsflächen beseitigen, so Langkammer. „Der Anteil des Schwerverkehrs mit ca. 9 % an der Gesamtverkehrsmenge ist zwar im Konzert der Bundesstraßen im Land Mittelmaß, aber auch hier rechnen wir mit eine tendenziellen Steigerung allgemein und speziell mit Blick auf die A 143.“ Auch für die Fußgänger und Radfahrer verbessern sich die Bedingungen. Es ist ein einseitiger Geh- und Radweg geplant.

 

Durch das sogenannte „halbe Kleeblatt“ bei der Gestaltung ist zudem Grunderwerb nötig. Dabei handelt es sich um eine Größe von 12.500 Quadratmetern, vorwiegend Acker- und Waldflächen.

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A143: Planunterlagen für den Weiterbau liegen aus – neue Klagen?

a143

Zum Weiterbau der A143 als Nordumfahrung von Halle ist die nächste Runde gestartet. Seit Montag und noch bis zum 19. April liegen die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Wettin-Löbejün sowie in den Gemeindeverwaltungen Petersberg, Teutschenthal und Salzatal aus. Bis zum 3. Mai haben Bürger und Vereine Zeit, Einwendungen hervorzubringen.

Der geplante, gut 12,7 Kilometer lange Streckenabschnitt der A 143 beginnt nördlich der Anschlussstelle (AS) an die B 80 (Halle-Neustadt) in Höhe Bennstedt und erstreckt sich bis zum Autobahndreieck (AD) Halle Nord. Zusammen mit dem bereits gebauten südlichen Abschnitt (AD Halle-Süd bis AS Halle-Neustadt), der bereits seit Oktober 2004 unter Verkehr ist, verbindet die noch zu bauende Trasse die beiden Bundesautobahnen A 38 im Süden und die A 14 im Norden und schließt damit den Autobahnring um Halle.

Der Streit um die Autobahn läuft seit Jahren. Bereits am 18. Mai 2005 gab es für das Vorhaben einen Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes. Diesen hatte das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage von Naturschützern für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das Gericht führte zur Begründung insbesondere aus, dass die Planfeststellung nicht den Anforderungen des Naturschutzrechts genüge. Rechtlich zu beanstanden sei die Behandlung des Habitatschutzes, des Artenschutzes und der Fachplanerischen Abwägung der Naturschutzbelange. Die festgestellten Mängel rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht die vom Kläger mit seinem Hauptantrag begehrte Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Es sah vielmehr die Möglichkeit der Heilung in einem ergänzenden Verfahren.

Die jetzt vorgelegte Planänderung ist der zweite Teil der 4. Änderung und Ergänzung im Rahmen dieses ergänzenden Verfahrens. Zum ersten Teil der 4. Änderung und Ergänzung fand im vergangenen Jahr das Anhörungsverfahren statt. Die Unterlagen wurden vom 09.05.2016 bis zum 08.06.2016 in den betroffenen Gemeinden der Öffentlichkeit zur Einsicht gegeben. Vom 27.09.2016 bis zum 29.09.2016 wurden die eingegangen Einwendungen und Stellungnahmen in Bennstedt mit Vertretern des Vorhabenträgers erörtert. Gegenstand der vergangenen Auslegung waren vor allem Überarbeitungen der naturschutzfachlichen Unterlagen. Inhaltlich beruhten die Änderungen auf erneuten umfassenden naturschutzfachlichen Untersuchungen, die eine Änderung sowohl der technischen Planung (insbesondere Verlängerung des Landschaftstunnels bei Friedrichsschwerz, Gradientenanpassung) als auch des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzepts erforderlich machten. Ziel ist u. a. die Reduzierung der Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“.

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Quelle: Internet, halle.de



Bauarbeiten Gimritzer Damm, Beseitigung von Hochwasserschäden, Oktober 2016

Fotos Gimritzer Damm: Dr. Kelling, 22.11.2016



Quelle: ND, 3./4. 9. 2016, S. Meinungen



Neue Verkehrsführung Mansfelder Straße und neue Auffahrt zur Hochstraße

Gesperrter Parkplatz "An der Stadtschleuse"

Neue Auffahrt zur Hochstraße "An der Stadtschleuse"

Gesperrter Parkplatz Mansfelder Straße Ecke Hafenstraße

Einfahrt Richtung Rennbahnkreuz

Fotos: Dr.W Kelling, 12.8.2016



 

Brückenschlag über die wilde Saale

9. August 2016 | Umwelt + Verkehr | 1 Kommentar

Das Sicherheitskonzept des Laternenfestes ist auch davon abhängig, ob die provisorische Fertigstellung der Gimritzer Gutsbrücke rechtzeitig gelingt. Während dies lange Zeit zweifelhaft erschien, sind die beteiligten Baufirmen heute einen entscheidenden Schritt weiter gekommen.
Dies hängt auch mit einer relativ modernen Bautechnik zusammen: Präfabrizierte Träger (sogenannte Halbfertigteilelemente”), die gleichzeitig auch die Funktion von Schalelementen haben, wurden heute auf die Brückenwiderlager eingelegt. Sind diese montiert, wird die Installation mit Beton vergossen. Um die Träger einzusetzen, waren heute zwei Megakräne der Firmen “Mammoet” und Fahrenholz-Krane im Einsatz. Fertig, möchte man nun meinen. Als provisorische Brücke für das Laternenfest wird sie ihren Zweck erfüllen, danach wird die Brücke wieder gesperrt, um die Bauarbeiten fertigstellen zu können. Passierbar ist die Brücke dann erst im November. Wenn alles gut geht.




Quelle: Internet, Hallespektrum, 10.8.2016







A143 -Westumfahrung Halle - DEGES informiert über Bauvorhaben
27. Mai 2016 | Nachrichten | 1 Kommentar

Am kommenden Dienstag, den 31. Mai 2016, können sich Interessierte und von dem Verfahren Betroffene zum laufenden Anhörungsverfahren für den geplanten Neubau der Bundesautobahn 143 vor Ort direkt bei der DEGES informieren. Vertreter der DEGES stehen für Fragen von 9:30 bis 11:00 Uhr in der Gemeinde Wettin-Löbejün (Ortsteil Löbejün, Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün) und von 12:00 bis 14:00 Uhr in Salzmünde (Bau- und Ordnungsamt Salzatal, Schulstraße 3, 06198 Salzatal/Ortsteil Salzmünde) zur Verfügung.

Ab 15 Uhr bietet die DEGES einen Informationsnachmittag in Salzmünde für Vertreter der im Land anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zum Umweltkonzept an.

Die Planunterlagen für die 4. Planänderung und -ergänzung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.2005 für den geplanten Neubau der Bundesautobahn (BAB) 143 Westumfahrung Halle (Saale)  liegen bis einschließlich 8. Juni 2016 in den Gemeinden Wettin-Löbejün, Salzatal und Teutschenthal sowie bis einschließlich zum 10. Juni 2016 in Petersberg zur allgemeinen Einsicht aus. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die ortsüblichen Bekanntmachungen verwiesen.

Die von dem Bauvorhaben Betroffenen haben bis zum 22.06.2016 - im Fall der Gemeinde Petersberg bis zum 24.06.2016 - die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Daneben sind auch Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und anerkannte Vereinigungen des Natur- und Umweltschutzes zur Stellungnahme aufgefordert.

Die geplante Baumaßnahme umfasst den Streckenabschnitt der A143, der nördlich der Anschlussstelle an die B 80 auf der Höhe von Bennstedt beginnt und sich bis zum Autobahndreieck Halle Nord erstreckt. Die Länge dieser Verkehrseinheit beträgt ca. 12,72 km. Sie verbindet als Neubaumaßnahme zusammen mit dem bereits gebauten, seit dem 22.10.2004 unter Verkehr befindlichen südlichen Abschnitt der BAB 143 zwischen Autobahndreieck Halle-Süd und Anschlussstelle Halle-Neustadt die beiden Bundesautobahnen A 38 im Süden und die A 14 im Norden und schließt damit den Autobahnring um Halle.

Den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss erklärte das Bundesverwaltungsgericht, nach Klage eines Naturschutzvereines  für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das Gericht führte zur Begründung insbesondere aus, dass die Planfeststellung nicht den Anforderungen des Naturschutzrechts genüge. Rechtlich zu beanstanden sei die Behandlung des Habitatschutzes, des Artenschutzes und der Fachplanerischen Abwägung der Naturschutzbelange. Die festgestellten Mängel rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht die vom Kläger mit seinem Hauptantrag begehrte Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Es sah vielmehr die Möglichkeit der Heilung in einem ergänzenden Verfahren.

Die 4. Planänderung und -ergänzung ist zusammen mit den seit 2009 durchgeführten Anhörungen zu den Planänderungen 1 bis 3 Teil dieses ergänzenden Verfahrens. Gegenstand der aktuellen Änderung sind vor allem Überarbeitungen der naturschutzfachlichen Unterlagen. Inhaltlich beruhen die Änderungen auf erneuten umfassenden naturschutzfachlichen Untersuchungen, die eine Änderung sowohl der technischen Planung (insbesondere Verlängerung des Landschaftstunnels bei Friedrichsschwerz, Gradientenanpassung) als auch des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzepts erforderlich machten. Ziel ist u. a. die Reduzierung der Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes "Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle".

Weitere Informationen sowie die Planunterlagen und die Texte der ortsüblichen Bekanntmachungen sind hinterlegt A143-Übersicht-klein



Darstellungen:  Grün: Bestehende Verkehrsstraßen

                          Blau: Auszubauende Straßenzüge

                          Rot:   Neu zu bauende Verbindungen

                          ------------------  Straßen

                           - - - - - - - - - -  Tunnel

                          +++++++++++ Brückenzüge

Autoren: Reiner Halle, Dr.-Ing. Udo Schumann 



Gerichtsentscheid: Künstlerhaus 188 im Böllberger Weg darf nicht abgerissen werden

22. September 2015 | Umwelt + Verkehr | 6 Kommentare

Schlappe für die Hallesche Verkehrs AG (HAVAG) und die Stadtverwaltung Halle. Der Abriss des Künstlerhauses 188 im Böllberger Weg wurde am Dienstag gerichtlich untersagt. Eine Klage der HAVAG gegen einen bereits vor anderthalb Jahren vom Landesverwaltungsamt verfügten Abrissstopp wiesen die Richter des Verwaltungsgerichts ab.

„Wir nehmen die Entscheidung des Gerichtes zur Kenntnis und wollen die schriftliche Urteilsbegründung auswerten“, erklären die Stadtwerke zur Entscheidung. „Das Künstlerhaus 188 bleibt stehen. Demzufolge wird der Bereich vor dem Künstlerhaus nicht im Rahmen des Programms STADTBAHN Halle saniert.“

Der Verschleiß am Oberbau der Straßenbahn werde zur Sicherung und Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit der Trasse beseitigt, zu gegebener Zeit werde es die erforderlichen Reparaturmaßnahmen am Schienenweg geben. Der ursprünglich geplante Ausbau aller Verkehrswege wie Fuß- und Radweg finde nicht statt, so die Stadtwerke.

Der nördliche Böllberger Weg solle ursprünglich ausgebaut werden. Die Straßenbahn sollte hier ein eigenes Gleisbett erhalten. Das jedoch gibt der Straßenquerschnitt im Bereich des Künstlerhauses her. In den langwierigen Ausschuss- und Stadtratsdiskussionen machten bereits einzelne Räte den Vorschlag, die Straßenbahn im Bereich des Künstlerhauses eingleisig zu gestalten oder auf einen eigenen Bahnkörper zu verzichten. Eine Mehrheit dafür fand sich nicht, auch weil die Stadtverwaltung mit einem kompletten Scheitern des Stadtbahnprogramms drohte. 4,4 Millionen Euro sollte der Ausbau kosten. Für das Künstlerhaus war einst eine Art Arkadenvariante vorgesehen. Das aber erwies sich als nicht realisierbar, weshalb die Stadt sich später für den Abriss entschied.

Das Urteil mache die Situation nicht einfacher, meint SPD-Stadtrat Eric Eigendorf. „HAVAG und Verwaltung werden nun neu planen müssen, für ein nahezu leerstehendes und energetisch katastrophales Gebäude braucht es nun ein Nutzungskonzept. Der versagte Abriss kostet Zeit und vor allem Geld, dass wir in anderen Bereichen der Kultur sinnvoller verwenden könnten.“


Quelle: Internet, "Hallespektrum"


Umwelt + Verkehr 3

Planung für den Abriss der Straßenbahn-Schleife Südstadt hat begonnen

Pläne für die Schleife Südstadt Der Abriss der für heutige Verhältnisse völlig überdimensionierten Straßenbahn-Wendeschleife in der halleschen Südstadt rückt näher. Die Vergabe der Planungsleistungen läuft. Voraussichtlich im Mai kommenden Jahres wird die Planfeststellung abgeschlossen. Je nach Stand der Arbeiten im Böllberger Weg wird dann mit dem Rückbau der Gleisanlagen in der Südstadt begonnen. Planungen sehen die Realisierung in den ... weiterlesen




Baustelle ab Sommer 2016: Straße am Gimritzer Damm wird zur Allee

27. August 2015 | Umwelt + Verkehr | 5 Kommentare

Der schon lange geplante Ausbau der Straße am Gimritzer Damm zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee soll im kommenden Sommer beginnen. Das teilte die Stadtverwaltung auf Nachfrage mit.
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„Aufgrund bestehender Naturdenkmäler und gesetzlich geschützter Biotope ist ein Planfeststellungsverfahren in Teilabschnitten notwendig, so dass im nächsten Jahr mit der Ausführung nach Baurechtschaffung begonnen werden kann“, so Baudezernent Uwe Stäglin. Bereits Anfang wird mit dem Bau von nicht planfeststellungsrelevanten Abschnitten begonnen. Ende 2017 sollen die kompletten Maßnahmen abgeschlossen sein. Die genaue Investitionssumme steht noch nicht fest, wird erst durch die Ausschreibung ermittelt. In ersten Planungen war aber von 25 Millionen Euro die Rede.
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Gestalterisch soll der umgestaltete Gimritzer Damm eine Fortführung der Heideallee werden, mit Platanenbaum-Reihen auf beiden Seiten der Straße. Auf beiden Seiten werden Radwege angelegt. Die komplette Straßenbahntrasse soll künftig in die Mitte der Straße verlegt werden, bislang verläuft sie nur zwischen Zur Saaleaue und Rennbahnkreuz in der Mitte. Am Abzweig zum Weinberg Campus soll es einen signalisierten Kreisverkehr geben. Die Fahrbahn soll durchgehend 5.50m breit sein, wovon 2 Meter den Radlern vorbehalten sind. Verbesserungen soll es auch für Fußgänger geben. Geplant ist eine Querung von den Weinbergwiesen aus.

Quelle: Internet, "Hallespektrum", 28.8.2015

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